Liebe Kunden ,
ab Mittwoch , den 01.12.2021
gilt auch für Massagen die Warnstufe 2 der Niedersächsichen Corona-Verordnung.
Dies bedeutet das Sie geimpft oder genesen sein, sowie einen aktuellen , negativen Coronatest vorweisen müssen wenn Sie sich massieren lassen möchten.
zum Nachlesen (PDF-Dokument öffnet in externem Fenster)
Allgemeinverfügung Einführung der Regelungen der Warnstufe 2